| 1. |
Tests dürfen nicht durchgeführt werden:
| in der VS: |
von der 1. bis 4. Schulstufe in BE, LÜ und WE; in der 4. Schulstufe in D und M, |
| in der HS: |
in D, M, E, BE, GZ, LÜ und WE, |
| in der PTS: |
in LÜ, TZ und WE, |
| in der ASo: |
wie VS und HS unter Bedachtnahme auf die jeweiligen
physischen und psychischen Behinderungen der Kinder. |
weiters:
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An einem Schultag, an dem bereits eine Schularbeit oder eine schriftliche
Überprüfung stattfindet, |
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nach mindestens drei aufeinander folgenden schulfreien Tagen.
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| 2. |
Tests und Diktate müssen spätestens 2 Unterrichtstage
vor Durchführung angekündigt werden. Tests sind dem Schüler
schriftlich vorzulegen.
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| 3. |
Die Arbeitszeit einer schriftlichen Überprüfung
beträgt höchstens 15 Minuten. Die Gesamtzeit aller schriftlichen
Überprüfungen (Tests und Diktate) darf in jedem Unterrichtsgegenstand
höchstens 30 Minuten pro Semester betragen.
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| 4. |
Tests und Diktate sind innerhalb einer Woche korrigiert
und beurteilt den Schülern zurückzugeben.
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| 5. |
Wenn die Leistungen von mehr als der Hälfte der
Schüler mit "Nicht genügend" zu beurteilen sind,
so ist der Test mit neuer Aufgabenstellung aus demselben Lehrstoffgebiet
einmal zu wiederholen. Die Wiederholung ist innerhalb von 2 Wochen
durchzuführen. Für die Beurteilung ist die bessere Arbeit
heranzuziehen.
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| 6. |
Vorgetäuschte Leistungen werden nicht beurteilt. |