Die Beträge verstehen sich ohne Zulagen. Berücksichtigt sind die Sozialversicherungsbeiträge,
der Wohnbauförderungsbeitrag, der Pensionsbeitrag für das volle Beschäftigungsausmaß und die Lohnsteuer ohne Alleinverdienerabsetzbetrag.
Für VertragslehrerInnen gilt jene Teilzeit, bei der das Arbeitsmarkt- service einen Zuschuss gewährt.